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LAGA PN 98 Grenzwerte

Die Zuordnungswerte nach LAGA PN 98 entscheiden über die Vorgehensweise bei festem LAGA PN 98 Probenehmer analysiert ErgebnisseAbfall (dazu zählen Bauschutt, Boden, Altholz oder ähnliches). Diese LAGA PN 98 Grenzwerte, anhand derer über den jeweiligen Zuordnungswert entschieden wird, stehen explizit in der Mitteilung 20 (LAGA M 20) geschrieben. Die Probenehmer analysieren die Belastung der Materialien auf Schadstoffe. In Folge dessen wird über die weitere Verwendung der Materialien entschieden.

Anhand der Schadstoffbelastung und der LAGA PN 98 Grenzwerte erfolgt im Anschluss an die Analyse eine Einteilung in die unterschiedlichen, mit den Zuordnungswerten einhergehenden Einbauklassen, anhand derer entweder eine uneingeschränkte, eine eingeschränkte offene oder eine eingeschränkte Weiterverwertung erfolgt.

Die LAGA PN 98 Schulung wird von der Deutschen Umweltakademie angeboten und behandelt unter anderem die LAGA PN 98 Grenz- und Zuordnungswerte sowie die nach der Norm durchzuführende Haufwerksbeprobung.

 

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Zuordnungswerte nach LAGA M 20

Es gibt die Zuordnungswerte Z0, Z1 (eingeteilt in Z1.1 und Z1.2) und Z2 nach LAGA M 20. Materialien, die dem Zuordnungswert Z0 entsprechen, können uneingeschränkt weiterverwendet und eingebaut werden. Der Zuordnungswert Z1 erlaubt einen eingeschränkten offenen Einbau. Der Zuordnungswert Z2 erlaubt einen eingeschränkten Einbau unter Berücksichtigung technischer Sicherungsmaßnahmen, die bereits definiert sind. Materialien, deren Einordnung über den Zuordnungswert Z2 hinausgehen, müssen auf gesonderten Deponien entsorgt werden.

Beprobung der Abfälle zur Ermittlung der LAGA PN 98 Grenzwerte

Die Beprobung des zu entsorgenden Abfalls erfolgt auf verschiedene Parameter, deren Grenzwerte ebenfalls in der LAGA M 20 festgelegt sind. Bei der Analyse wird sich herausstellen, ob die Grenzwerte eingehalten oder überschritten werden.

Unterschieden werden hierbei Parameter, die im Feststoff untersucht werden und jene, deren Ermittlung im Eluat erfolgt. Als Eluat bezeichnet man das ausgetragene Gemisch aus gelösten Substanzen. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet, damit Sie einen groben Überblick über die Grenzwerte nach LAGA PN 98 bekommen.

Grenzwerte bei der Schadstoffbelastung von Feststoffen:

Feststoffparameter

Einheit

Z0

Z1.1

Z1.2

Z2

Kupfer

mg/kg

40

100

200

600

Nickel

mg/kg

40

100

200

600

Thallium

mg/kg

0,5

1

3

10

Quecksilber

mg/kg

0,3

1

3

10

 

Grenzwerte bei der Schadstoffbelastung von Eluaten:

Parameter im Eluat

Einheit

Z0

Z1

Z1.1

Z2

Glyphosat

µg/l

-

0,1

0,2

10

Sulfat

mg/l

50

50

100

150

Blei

µg/l

20

40

100

200

Arsen

µg/l

10

10

40

60

 

Die Verwertung des Materials muss nicht zwangsläufig nach den festgelegten LAGA PN 98 Grenzwerte erfolgen. Ausgenommen sind beispielsweise Stoffe, bei denen eine Gefährdung der Umwelt und der Menschen, die damit in Berührung kommen ganz klar ausgeschlossen werden kann.

Bei den aufgelisteten Parametern handelt es sich nur um einen Bruchteil der Stoffe, die während einer Deklarationsanalyse der festen Abfälle analysiert werden. Weitere Parameter sind beispielweise Chloride, Chrom, Cadmium sowie weitere Schwermetalle, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Cyanide oder auch Werte wie der pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit.

Bei der Beprobung muss gezielt darauf geachtet werden, dass Materialien unterschiedlicher Herkunft auch differenziert untersucht werden. Die Analyse dieser muss getrennt erfolgen, andernfalls kommt es zu einem verfälschten und nicht aussagekräftigen Ergebnis. Der Schadstoffgehalt des Materials kann nicht korrekt erfasst werden. Eine saubere Beprobung unter Beachtung all dieser Kriterien hat oberste Priorität für einen Probenehmer. Die LAGA PN 98 Schulung der Deutschen Umweltakademie hilft den Teilnehmern zu erlernen, wie eine genaue Analyse durchzuführen ist und was bei den LAGA PN 98 Grenzwerten zu beachten ist!

Referenzen

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Startseite der Internetseite